Champagner wird nach Flugausfall erstattet

Wir haben gestern eine interessante und zugleich lustige Rechtssprechung entdeckt. Konkret geht es um Leistungen, die die Airline bei Flugannullierungen übernehmen muss. Hier zählt neben einer Unterkunft, die oft von den Serviceschaltern vergeben wird, auch eine angemessene Verpflegung und Umbuchung. Auf airliners.de haben wir den Bericht über einen Fall gefunden, der am Amtsgericht Düsseldorf verhandelt wurde.

Champagner wird nach Flugausfall erstattet | Details

Geklagt hatten Passagiere, denen zwei Stunden vor dem geplanten Abflug die Annullierung des Fluges mitgeteilt wurde. Die Kläger hatten einen Flug von Göteborg nach Düsseldorf gebucht und sind vor Abflug in Göteborg gestrandet. Ihnen wurde keine Unterbringung sowie Verpflegung angeboten, woraufhin die Kläger diese Kosten selbst übernahmen. Auf der Rechnung des Abendessens waren unter anderem auch Wein und Champagner zu finden, diese Kosten wollte die Airline allerdings nicht erstatten.

Das Gericht gab den Klägern zu unserer Überraschung Recht! Die Airline ist ihrer Bertreuungspflicht nicht nachgekommen, woraufhin Reisende eine angemessene Entschädigung verlangen können. Hier können auch die Kosten für Champagner und/oder Dessertwein erstattungsfähig werden. Nach Ansicht der Richter gehöre zu einem gelungenen Essen nicht nur der Verzehr von Bier und Wein, sondern gegebenenfalls auch Champagner oder Dessertwein. Natürlich gibt es bei Champagner große preisliche Unterschiede. Die Kosten in diesem Fall beliefen sich auf Rund 44€ und wurden als angemessen eingestuft.

Die Airline muss der Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf nun nachkommen und den Passagieren die vollen Kosten erstatten.

Champagner wird nach Flugausfall erstattet | Frankfurtflyer Kommentar

Nicht überall auf dem Erdball muss die Airline für Versorgungsleistungen bei Flugausfällen aufkommen, oft ist es sehr vom Grund der Annullierung abhängig. In Europa muss die Airline jedoch fast immer für diese Leistungen aufkommen, also dem gestrandeten Passagier eine Unterkunft und Verpflegung stellen/erstatten. Die Angemessenheit spielt hier eine große Rolle. So kann sich der Passagier zwar selbstständig in das teuerste Hotel der Stadt buchen, hier wird die Airline aber sicher nur einen geringen Teil der Kosten übernehmen.

Uns hat das Urteil schon sehr überrascht. Dass man beim Essen mal ein Bier oder ein Glas Wein trinkt ist noch verständlich, aber dass Champagner als angemessen gewertet wird, fanden wir lustig.

Hier spielt sicher wie erwähnt auch immer die Preiskategorie des Schaumweins eine Rolle, ähnlich wie bei der Unterbringung und dem Essen. Dieser Beitrag soll Euch keinesfalls dazu verleiten nun nach einem Flugausfall einen der teuersten Moet zu bestellen ;), sondern lediglich über ein (für uns) skurriles Urteil informieren.

5 Kommentare

  1. Der HON ist von so einem Urteil ausgegangen. Überrascht hat den HON die Aussage von Frankfurtflyer „Uns hat das Urteil schon sehr überrascht“ !!! Der HON geht in Zukunft noch weiter.

    Beispiel: Wenn ein Urlauber eine Reise bucht und vor Ort im Hotel feststellt, dass Zimmer ist total verdreckt, dann informiert er das Hotel und wenn die ihm kein neues sauberes Zimmer anbieten, kann er das Hotel entwederauf auf Kosten des gebuchten Hotels wechseln und/oder kann Schadenersatz verlangen. In einem der nächsten Klartext Der HON Videos, hat der HON einen schmutzigen Sitzplatz in der Business und eine schmutzige Toilette vorgefunden.

    Darauf hin wurde die Purserette informiert. Diese weigerte sich den Platz und die Toilette zu reinigen. Die Fakten wurden notiert und nun fordert Der HON Schadenersatz für einen nicht sauberen, gebuchten und voll bezahlten Platz. Zusätzlich gab es noch die Info, dass nur aus Sparmaßnahmen „Punktuelle Reinigung“ vorgenommen werden. Eine Grundreinigung findet gar nicht mehr statt.

    Sollte also die Airline die geforderte Summe, die Der HON nun Fordert, weil er den Platz selbst sauber gemacht hat bezahlen, ist die Sache vom Tisch. Wenn nicht, wird Frankfurtflyer wohl auch bald über ein Gerichtsurteil bei dem Fall „Vielflieger bekam Vergütung für Reinigung seines Business Platzes“ schreiben: „Uns hat das Urteil schon sehr überrascht“

  2. Ihr solltet erwähnen, dass es sich hier um eine absolute Ausnahme in der Rechtsprechung handelt. Nicht dass andere denken, sie können Champagner trinken und der wird dann eh erstattet.
    Die allermeisten Richter lehnen die Erstattung von Alkohol strikt ab. Selbst ein Glas Bier wird als nicht erstattungsfähig angesehen. So zumindest meine Wahrnehmung als Anwalt, der nur reiserechtliche Mandate bearbeitet.

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