Lufthansa stellt nachträglich Ticketdifferenz in Rechnung – und verliert!

Lufthansa A321

Auch ich habe schon mehrmals Flugangebote mit Start im nahen europäischen Ausland genutzt, da hier teils eine Ersparnis von mehreren hundert Euro möglich ist. Ein Beispiel ist der aktuelle Lufthansa/Swiss-Sale ab Amsterdam, bei dem Ihr für rund 1210€ in der Business Class nach Argentinien fliegen könnt!

Lufthansa stellt nachträglich Ticketdifferenz in Rechnung – Hintergründe

Angebote wie diese sind meist durch einen deutlich höheren Konkurrenzdruck auf dem örtlichen Markt begründet. Gerade auch in Richtung Nordamerika konnte man bis vor einigen Monaten besonders ab skandinavischen Großstädten wie Stockholm, Oslo oder Kopenhagen wahre Schnäppchen schießen und bezahlte in der Regel nur zwischen 250 und 300€ für den Returnflug mit Allianzairlines wie Lufthansa, British Airways oder KLM. Mittlerweile haben sich diese „Kampfpreise“ zwar auch auf dem deutschen Markt etabliert, jedoch ist die Verfügbarkeit ab Skandinavien meist deutlich höher, sodass hier gerade in nachfragestarken Zeiten immer noch gute Angebote zu haben sind.

Ein großer Nachteil für den Komfort einer solchen Reise ist jedoch immer, dass der Abflugort auch eingehalten werden muss. Im beispielhaften Fall eines Lufthansa-Tickets Stockholm – Frankfurt (Main) – New York und zurück muss die Reise also zwingend in Stockholm begonnen werden. Ein Start erst in Frankfurt (Main) wäre nicht möglich, da das Ticket bereits nach dem Nichtantritt des ersten Fluges (also ab Stockholm) verfallen wäre.

Beispielhafte Reise von Stockholm über Frankfurt nach New York und zurück

Üblicherweise ist es aber kein Problem, das letzte Segment des Tickets verfallen zu lassen, die beispielhafte Reise auf dem Rückweg also in Frankfurt (Main) zu beenden und nicht weiter zum Abflugort zu fliegen. Genau dies tat auch ein Mandant der Kanzlei LLP und wurde daraufhin von Lufthansa verklagt, nachträglich eine Ticketdifferenz von rund 2100€ zu bezahlen, die, laut Aussage von Lufthansa, zum Zeitpunkt der Buchung für die von ihm tatsächlich abgeflogene Strecke bepreist war.

Daraufhin weigerte sich der Kunde und Lufthansa reichte Klage auf Zahlung der Tarifdifferenz gegen ihn ein.

Lufthansa stellt nachträglich Ticketdifferenz in Rechnung – das Urteil

Dr. Matthias Böse von der Kanzlei Franz LLP kommentiert den Ausgang der Streitigkeit wie folgt:

„Das Gericht geht davon aus, dass die Regelung in den Beförderungsbedingungen der Lufthansa, die Grundlage für eine Nachberechnung sein sollte, zumindest gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt. Danach liegt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden mit der Folge der Unwirksamkeit der Regelung dann vor, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.“

Somit wurde die Klage von Lufthansa in diesem Fall abgewiesen, da zu keiner Zeit eine vollkommene Transparenz der Bepreisung der später tatsächlich abgeflogenen Strecke für den Kunden erkennbar war.

Folglich musste der Kunde nicht mehr dafür bezahlen, dass er weniger von der Dienstleistung genutzt hat, die er ursprünglich bezahlt hat.

Lufthansa stellt nachträglich Ticketdifferenz in Rechnung – Kommentar

Normalerweise berichten wir hier auf frankfurtflyer.de wenig bis gar nicht über Rechtsstreitigkeiten aus der Luftfahrt. In diesem Fall hat die Entscheidung des Gerichts zwar keine Bindungswirkung, jedoch kann man sich bei möglichen ähnlichen Problemen stets auf diese berufen.

Ich begrüße die hier gefällte Entscheidung jedoch sehr, da sie eine gewisse Sicherheit für viele schafft, die ebenfalls planen, bei Nutzung eines im Ausland beginnenden Flugangebots die Rückreise bereits vorher zu beenden (meist also an den Lufthansa HUBs Frankfurt (Main) oder München). Auch für Konstellationen, in denen ein Return-Ticket günstiger ist, als ein Oneway-Ticket, könnte diese Entscheidung nützlich sein.

 

Eine ausführliche Zusammenfassung der Geschehnisse und eine Kopie des Urteils könnt Ihr bei Interesse auf der Homepage der Kanzlei Franz LLP nachlesen.

9 Kommentare

  1. Hallo Frederic,

    ich finde solche ausgewählten Urteile zu Flugreisen o.ä. sehr interessant und hilfreich. Insbesondere der Umgang mit dem Thema der sog. „Schwanzflüge“ (Zitat Franz LLP) sorgt ja immer wieder für Diskussionen. Einzig die Frage nach dem geschicktesten Vorgehen bei der Gepäckaufgabe beim Rückflug schreckt mich noch ein wenig ab.
    Wie sollte ich mich bei der Gepäckaufgabe äußern, dass ich das Gepäck bereits am Zwischenstopp bekommen möchte? Hast du da eine gute Taktik?

    Viele Grüße
    Sebastian

    • Hey Sebastian!

      Eine „gute Taktik“ gibt es da nicht wirklich, da es eben auch von dem Check-In-Agent abhängt.
      Aber in der Regel ist es sinnvoll, bei der Buchung darauf zu achten, dass am geplanten „Aussteigeflughafen“ ein langer Aufenhtalt eingebucht wird. Also z.B. nach Ankunft am Morgen ein Weiterflug am Abend.

      Liebe Grüße
      Frederic

  2. Ich finde das Urteil gut. Ich finde es total bescheuert, das ein One Way Flug teilweise teurer ist als ein Return-Flug. Dadurch zwingt die Fluggesellschaft einen gewissermaßen dazu zwei Flüge, statt einen zu buchen.

    Das eine Airline mir mehr Leistung für weniger Geld gibt, verstehe ich auch nicht, außer sie haben Angst das sie ihre Flieger nicht vollbekommen. In dem Fall sollten sie mMn den Kundenservice verbessern. Wobei letzteres Lufthansa ja so oder so Mal machen sollte.

  3. Ein hochinteressanter Artikel! Danke, dass ihr ihn aufgegriffen habt.

    Klar finde ich das als Endkunde gut.

    Ich kann aber auf der anderen Seite auch die Argumentation der Fluggesellschaften verstehen: Wenn ich ARN-FRA-JFK-FRA fliege, muss ich auch ARN-FRA-JFK-FRA bezahlen. Und dieser Preis ist eben höher als ARN-FRA-JFK-FRA-ARN.
    Ich sehe in einer Flugbuchung kein „All-you-can-eat-Menu“, bei dem ich mich völlig frei entscheiden kann, was ich nehme.

    Wenn das Schule macht, werden möglicherweise mittelfristig die Preise für Flüge ab Auslandsflughäfen (wieder) steigen.

    • Die Preise denkt sich die Airline ja nicht selbst aus. Da zählt wieder der Wettbewerb. Teils berechnen Carrier wie DY ja auch gar keine „Mondpreise“ für Oneways, sodass gar kein Anreiz besteht, Segmente verfallen zu lassen

  4. Völlige Schweinerei, was die Airlines da abziehen. Hatten gebucht Zürich – Johannesburg- Porth Elisabeth- Kapstadt- Zürich in Economy. 24 Stunden vor Abflug waren 2 Plätze in Business frei und ich buchte diese über M&M für 105000 Miles und ca. 600€ Taxes…. (2 Personen).
    Anschliessend Telefon mit Swiss: Orginal Buchung nicht eingehalten: neuer Tarif wurde mit +1900 CHF für Johannesburg- Porth Elisabeth – Kapstadt – Zürich berechnet. Dies obwohl Flug komplett ausgebucht war. Also wurde unser total 3x bezahlt (1x Buchung und Bezahlung / 1x Infolge Stornierung / 1x inffolge Bezahlung Aufpreis….

    Ich musste hier rund 4000.- CHF aufzahlen… Habe Senator Status und werde dennoch beschissen?

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