Lufthansa Ticket Erstattung: Tausende Forderungen seien unberechtigt

Foto: Lufthansa

Wenn es ein Thema gibt, welche die Gemüter aktuell sehr zuverlässig erregt, dann sind es die ewig dauernden Rückerstattungen von Tickets für ausgefallene Flüge. Wegen der Coronavirus Pandemie sind weltweit hunderttausende Flüge ausgefallen und auch bei Lufthansa gibt es Millionen von betroffenen Tickets. Die Erstattung dieser lief in den letzten Monaten aber eher schlecht als recht.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vor wenigen Wochen hat der Lufthansa CEO dann aber versprochen, dass es nun schnell gehen soll und man wolle binnen sechs Wochen die Gelder an die Kunden erstatten. Diese Ankündigung ist sicher nicht zufällig mit der Genehmigung des Milliardenschweren Hilfspakets der Bundesregierung zusammen gefallen. 1,4 Milliarden Euro will Lufthansa inzwischen an die Kunden erstattet haben, aber etwa die Hälfte wartet noch auf ihr Geld.

In den kommenden zwei Wochen will man nun endlich auch die automatische Erstattung von Tickets wieder einschalten, wodurch sich der Rückstau an Erstattungen bis spätestens Ende August abgebaut haben soll. So hat es der Lufthansa Vorstand Harry Hohmeister in einem Interview mit der F.A.Z. versprochen.

Aber nicht alle Kunden, welche eine Erstattung beantragt haben, werden diese auch erhalten, denn Lufthansa hält einige Forderungen der Kunden für unzulässig. So werden zwar die Tickets von Flügen, welche storniert wurden komplett erstattet, wer aber einen Flug der stattgefunden hat einfach nicht angetreten hat, der hat keinen Anspruch darauf, den Ticketpreis komplett erstattet zu bekommen.

Hierbei haben laut Hohmeister 30 bis 40 Prozent der Kunden im März und sogar 65 Prozent der Kunden im April Flüge verfallen lassen, welche stattgefunden haben. In diesem Fall haben die Kunden lediglich Anspruch auf eine Erstattung nach den gebuchten Tarifregeln. Sollte das gebuchte Ticket keine Erstattung erlauben, kann man wenigstens noch die Steuern und Gebühren zurückfordern, aber man hat tatsächlich keinen Anspruch auf Erstattung des Fluges.

Allerdings gibt es auch für die Kunden, welche Ihre Flüge haben verfallen lassen noch eine Möglichkeit, denn Lufthansa bietet an diese Tickets umzubuchen. Zwar müssen Passagiere die Differenz zum neuen Flugpreis bezahlen, wenn es denn eine gibt, aber man hat so wenigstens noch die Chance seinen bezahlten Flug durch die Kulanzregelung von Lufthansa zu nutzen.

Lufthansa Ticket Erstattung: Tausende Forderungen seien unberechtigt | Frankfurtflyer Kommentar

Harry Hohmeister gibt an, dass Kunden mit Tickes im Wert eines dreistellige Millionenbetrages eine Erstattung Ihrer Tickets eingefordert haben, welche allerdings nicht erstattet werden müssen, da Lufthansa die fraglichen Flüge durchgeführt hat. Während mich diese Menge durchaus überrascht, muss ich hier auch schmunzeln, dass man dies als Begründung anführt, warum Lufthansa immer eine langwierige Einzelfall Prüfung in der Vergangenheit durchgeführt hat. Dies war sicher ein Grund aber bei weitem nicht der entscheidende.

Aber es zeigt auch wie viel Schabernack seitens der Kunden getrieben wird, denn Erstattungen für Flüge einfordern, welche nicht erstattbar sind und die man aus freien Stücken nicht angetreten hat ist natürlich auch nicht in Ordnung.

8 Kommentare

  1. Als LH würde ich aufpassen den „Schabernack“ zu kritisieren, ich denke es gibt auch genug LH-„Schabernack“. Wie z.B. Nicht aktiv informieren bei Annullierungen, Rückzahlungsfristen, dass ich aktiv werden musste um Geld zu bekommen (trotz Annullierung, welches btw. noch immer nicht überwiesen wurde).

    Freue mich jetzt endlich Qatar buchen zu können. LH macht es einem da ja echt einfach. Um über die 100.000 Status Meilen zu kommen habe ich, sofern möglich, immer LH (Group) gebucht.
    Aufgrund der neuen M&M Regeln, kann ich den SEN Status aber eh erst „realistisch“ kommendes Jahr erneuern (wobei ich mir das noch überlege). Hatte zwar schon knapp 40.000 bis Ende Februar und habe somit auf eine Absenkung der Regeln gehofft, aber naja, war etwas naiv von mir.
    Aber somit macht es nun erst recht keinen Sinn mit LH (Group) zu fliegen – außer es geht nicht anders und da bittet LH einen dann ja auch RICHTIG zur Kasse (z.B.: FRA-ZRH – naja, geht notfalls auch mit dem Auto)

  2. @Stefan: es ist klar, dass eine deutsche Website mit dem Namen „Frankfurt“ im Namen vorrangig über die deutschen Airline(s) berichtet und das ist halt nun mal vorrangig die ex-DAX Lufthansa.

    Und die LH Rückerstattungspolicy erregt nun mal die Gemüter zur Zeit!

  3. „Der Blog verkommt in den letzten Monaten zu einem LH PR-Instrument. Kritische Stimmen zu den fragwürdigen Praktiken sucht man vergeblich, bzw Kritik wird umgehend relativiert. Schade,l.“
    Nich nur das! Nachweislich werden kritische Einräge von Christoph nicht veröffentlicht! Bei diesem wird es wohl leider auch wieder so sein! Viele Grüße

  4. Das ist ja vollkommener Blödsinn. Man kann ja nicht online eine Erstattung beantragen, sondern nur im „Service“Center. Nicht mal per Email sondern man muß anrufen, dazu muß man erstmal Glück haben um überhaupt in die Warteschleife zu kommen und dann mehrere Stunden dort ausharren. Dann prüfen die Agenten genau ob man Anspruch hat und erst dann wird eine Erstattung veranlasst. Das heißt aber noch lange nicht, dass man das Geld auch zeitnah bekommt. Also entweder prüfen die LH Agenten den Erstattungsanspruch nicht oder Hohmeister lügt. Ich glaube an zweiteres, Spohr lügt ja auch ununterbrochen.

  5. @Mark Fischer: das ist seit ca. 15.3.2020 so

    zuvor konnte man lange Zeit sogar Tickets von OTA einfach online aufrufen, stornieren und zur Erstattung einreichen. Bei den restriktiven Tarifen gab’s dann nur Steuern und Gebühren abzüglich eine Service Gebühr, bei den FF-Tarifen 100% zurück.

    Für die Erstattung anch EU-Recht oder aufgrund von Flugplanänderungen musste man schon immer anrufen. Bei EU-Recht war oft alleine die Klageerhebung in Köln ein Grund für LH, zu bezahlen (Ausnahme, offensichtliche Verspätungen um 24h auf Langstrecken mit Übernachtung)

  6. Ein Freund wollte letzten Sonntag nach Tokio fliegen, konnte aber seinen Hinflug in der buchungsmaske Nicht mehr finden, sondern nur den Rückflug. Eine Information ob der Flug annulliert wurde hat er nie erhalten. In seiner Verzweiflung hat er dann den aufgeführten Rückflug storniert. Wir sind gespannt was da jetzt bei raus kommt. Ach ja, bei der Hotline hat er über Tage niemanden erreicht.

  7. Liebe Forumsteilnehmer,

    wie sieht es eigentlich aus, wenn man z. B. am 17. 3. 2020 einen LH-Flug nach Stockholm storniert hat (damals ging der Online-Antrag auf Rückerstattung noch), weil ein getrennt gebuchter Flug mit Thai AW storniert wurde ? LH war ein non-refundable Ticket. Der Flug sollte am 4. 4. 2020 gehen. Nach meinen Informationen hat LH jedoch diese Flüge seit dem 20. 3. 2020 alle selber storniert. Auch kein Anspruch auf Rückerstattung jenseits der Nebenkosten ?

    HG

  8. @HG, wahrscheinlich offiziell und formalrechtlich nicht, weil der TG Flug ja nichts mit dem feeder zu tun hatte und der feerder noch nicht offiziell storniert wurde.

    Genau um diese Fälle geht es vermutlich beim „Schabernack“, sollte wohl eher heissen „unklare Fälle“

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