Lufthansa Ticket Erstattung: Tausende Forderungen seien unberechtigt

Foto: Lufthansa

Wenn es ein Thema gibt, welche die Gemüter aktuell sehr zuverlässig erregt, dann sind es die ewig dauernden Rückerstattungen von Tickets für ausgefallene Flüge. Wegen der Coronavirus Pandemie sind weltweit hunderttausende Flüge ausgefallen und auch bei Lufthansa gibt es Millionen von betroffenen Tickets. Die Erstattung dieser lief in den letzten Monaten aber eher schlecht als recht.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vor wenigen Wochen hat der Lufthansa CEO dann aber versprochen, dass es nun schnell gehen soll und man wolle binnen sechs Wochen die Gelder an die Kunden erstatten. Diese Ankündigung ist sicher nicht zufällig mit der Genehmigung des Milliardenschweren Hilfspakets der Bundesregierung zusammen gefallen. 1,4 Milliarden Euro will Lufthansa inzwischen an die Kunden erstattet haben, aber etwa die Hälfte wartet noch auf ihr Geld.

In den kommenden zwei Wochen will man nun endlich auch die automatische Erstattung von Tickets wieder einschalten, wodurch sich der Rückstau an Erstattungen bis spätestens Ende August abgebaut haben soll. So hat es der Lufthansa Vorstand Harry Hohmeister in einem Interview mit der F.A.Z. versprochen.

Aber nicht alle Kunden, welche eine Erstattung beantragt haben, werden diese auch erhalten, denn Lufthansa hält einige Forderungen der Kunden für unzulässig. So werden zwar die Tickets von Flügen, welche storniert wurden komplett erstattet, wer aber einen Flug der stattgefunden hat einfach nicht angetreten hat, der hat keinen Anspruch darauf, den Ticketpreis komplett erstattet zu bekommen.

Hierbei haben laut Hohmeister 30 bis 40 Prozent der Kunden im März und sogar 65 Prozent der Kunden im April Flüge verfallen lassen, welche stattgefunden haben. In diesem Fall haben die Kunden lediglich Anspruch auf eine Erstattung nach den gebuchten Tarifregeln. Sollte das gebuchte Ticket keine Erstattung erlauben, kann man wenigstens noch die Steuern und Gebühren zurückfordern, aber man hat tatsächlich keinen Anspruch auf Erstattung des Fluges.

Allerdings gibt es auch für die Kunden, welche Ihre Flüge haben verfallen lassen noch eine Möglichkeit, denn Lufthansa bietet an diese Tickets umzubuchen. Zwar müssen Passagiere die Differenz zum neuen Flugpreis bezahlen, wenn es denn eine gibt, aber man hat so wenigstens noch die Chance seinen bezahlten Flug durch die Kulanzregelung von Lufthansa zu nutzen.

Lufthansa Ticket Erstattung: Tausende Forderungen seien unberechtigt | Frankfurtflyer Kommentar

Harry Hohmeister gibt an, dass Kunden mit Tickes im Wert eines dreistellige Millionenbetrages eine Erstattung Ihrer Tickets eingefordert haben, welche allerdings nicht erstattet werden müssen, da Lufthansa die fraglichen Flüge durchgeführt hat. Während mich diese Menge durchaus überrascht, muss ich hier auch schmunzeln, dass man dies als Begründung anführt, warum Lufthansa immer eine langwierige Einzelfall Prüfung in der Vergangenheit durchgeführt hat. Dies war sicher ein Grund aber bei weitem nicht der entscheidende.

Aber es zeigt auch wie viel Schabernack seitens der Kunden getrieben wird, denn Erstattungen für Flüge einfordern, welche nicht erstattbar sind und die man aus freien Stücken nicht angetreten hat ist natürlich auch nicht in Ordnung.

12 Kommentare

  1. „Schabernack“ in Corona Zeiten ist wohl kaum die richtige Umschreibung. Interessant wäre, bei wie vielen Flügen berechtigte Zweifel an der Einreisemöglichkeit bestand (es war ja sehr lange sehr dynamisch in der Entwicklung) und man aus guten Gründen auf den Flug verzichtet hat, um nicht wie Tom Hanks in „Terminal“ zu enden. Dann wäre es nach Aktenlage natürlich nicht berechtigt, in der jeweiligen Situation vielleicht aber angemessen im Verhalten? Um nur ein Beispiel zu nennen… Diese Aussage von LH ist mir viel zu allgemein

  2. „Schabernack“ ist was Herr Hohmeister von sich gibt. Wenn das stimmt, heißt das ja, dass die IT der Lufthansa nicht in der Lage ist automatisiert zu erkennen, ob ein Flug stattgefunden hat oder nicht und dass in der Vergangenheit automatisiert Flüge erstattet hat, die stattgefunden haben (davon ausgehend, dass Kunden das auch zu normalen Zeiten versucht haben).
    Es gibt hier nur 2 Möglichkeiten: Entweder die Lufthansa ist das unfähigste Unternehmen der Welt oder Herr Hohmeister lügt. Ich gehe stark vom zweiten aus.

  3. Schabernack? Sorry wie kann ich euren newsletter abbestellen? Das geht garnicht! Aus Schabernack tritt man einen Flug nicht an Weill Einreisebeschränkungen gelten oder man Befürchtungen hat sich anzustecken? Alles klar das ist sicher Schabernack!

  4. „Schabernack“ ist mir auch sauer aufgestoßen. Naja, sehen wir‘s mal nach, Christoph ist ja kein Journalist und manchmal fehlen ihm wohl die passenden Worte. Dennoch lässt die Qualität der Beiträge seit Corona etwas nach. Schade!

  5. Den Flug einfach nicht antreten, das koñnte ich auch VOR Corona nicht ! Das heisst : „No show“ konnte ich schon sein, nur gab’s schon damals KEIN Geld zurück und die nachfolgenden Flugsegmente verfielen erst noch ohne „Wenn und Aber“!

  6. Formal rechtlich mag Lufthansa richtig liegen. Wenn die Flüge nicht storniert wurden, müssen die Airlines nach EU Regel nichts erstatten. Viele Airlines, allen voran die Asiaten, hatten aber recht früh Regelungen eingeführt, die wegen fehlender Einreisemöglichkeit (Pax konnte nicht in das Zielland einreisen mit Abflug ex-DE) eine 100% Erstattung erlaubte.

    Dass sich einige ganz schlaue (z.B. die bekannten LCC) recht wenig um ihren Ruf kümmern, ist bekannt.

    Aber auch konventionelle Marktteilnehmer wie z.B. TAP Air Portugal hat sich lange Zeit ernsthaft gewehrt, sich überhaupt an Recht und Gesetz zu halten (was diese Knaben sowieso noch nie ernsthaft vorgehabt scheint zum haben?). Hier wurden Voucher als „refundvoucher“ umgetauft, oder erst im Prozess drauf hingewiesen und man nicht mehr zurück konnte. Hier wurde gelogen wie die Balken brechen, bei TAP ja nichts neues!

    Kann sein, dass vereinzelt Forderungen nicht wirklich berechtigt sind, aber hier sollte man locker bleiben und kulant erstatten oder eben einen Rechtstreit riskieren!

  7. die hohe behauptete Zahl gerade im April legt eine einfache Erklärung sehr nahe:
    viele Kunden, die zB. einen Hinflug im Februar oder früh im März angetreten hatten und einen Rückflug im April gebucht hatten, haben angesichts der vielen Flugstreichungen, des Zwangs zur Ausreise für Ausländer aus manchen Ländern, angesichts der sich dramatisch ändernden Lage gezwungenermassen oder aus freien Stücken einen der staatlich organisierten Rückkehrerflüge genutzt, um nach Deutschland zurückzukommen. Wenn dann der spätere, eigentlich gebuchte Flug doch noch durchgeführt wurde, dann haben diese „offiziell“ ihren Flug verfallen lassen.

    „Schabernack“ getrieben haben diese Kunde damit jedoch keineswegs. In manchen Fällen gab es staatlichen Zwang auf Ausländer, das Land mittels der Rückkehrerflüge zu verlassen, gar keine Chance, den gebuchten Flug abzuwarten. In anderen Fällen wäre es zu riskant gewesen, abzuwarten, ob der geplante Flug stattfindet, da beständig Flüge gestrichen wurden und Lufthansa den so gestrandeten Fluggästen keine Hilfe zukommen ließ.

    Das wird sicher zu juristischen Auseinandersetzungen führen, meiner Ansicht nach haben die Kunden, die auf Rückkehrerflüge ausgewichen sind, auch dann einen Rückerstattungsanspruch, wenn der geplante Flug dann doch stattgefunden hat!

    • Oh, ich kenne einen dieser Kunden und der hat allen Ernstes 5 Euro erstattet bekommen für sein Rückflugticket. Das sind nicht mal die Steuern, die anfielen. Das finde ich Schabernack, aber vonseiten der Lufthansa. Oder besser gesagt, eine Frechheit. Es gab keine Hilfe oder Entgegenkommen von LH, sondern es musste sich selbst um einen Flug gekümmert werden und das ist dann das Ergebnis?

  8. ….. noch etwas zu „Nicht antreten“ eines Fluges: Ich wurde von SWISS für den 18. März auf einen Flug mit Aegean von ZRH nach ATH umgebucht. Die Grenze in Griechenland war jedoch bereits seit dem 17. März zu.
    Habe mich sofort beim Service-Center gemeldet und das Ticket annullieren lassen. Wäre sonst postwendend bei der Einreise in 2 Wochen Qurantäne gesteckt worden.
    Man kann nicht einfach NICHTS tun und meinen, die Airline merkt dann schon, dass ich nicht fliege….und warum ich dies nicht tue . Etwas Eigeninitiative kann nie schaden , besonders in der heutigen Zeit .

  9. @Rene: formalrechtlich hast du mit dem „bei Einreise 14 Quarantäne“ kein Stornierungsrecht nach EU-Richtlinie. Befördert worden wärst du ja! Was danach kommt interessiert das Luftfahrtunternehmen nicht

    Stornierung deinerseits ist deine Entscheidung und führt nur bei FF-Tickets zu 100% Gutschrift.

    Übrigens: was natürlich auch nicht ging, was die Masche einiger Airlines, Ihre Flugpläne bis kurz vor knapp ganz drin zu lassen und auch Tickets zu verkaufen, obwohl schon dann klar war, dass die nicht stattfinden werden (SAS habe ich beobachtet). Dann wurde seitens der Airline storniert aber die Erstattung dauerte Monate… Einsammeln von cash…. nicht ok!

    • @jimmy

      Diese Masche ist heute noch gängig, auch von Seiten der Lufthansa. Alles zugemüllt und buchbar mit Flügen die seit März nicht gegangen sind und aller Wahrscheinlichkeit auch nicht gehen werden. Lufthansa hat ja jetzt
      Zumindest bis Mitte Oktober nen verbindlichen Flugplan aber danach ist auch all der alte Schrott der so sicherlich oft nicht gehen wird weiterhin buchbar.

  10. Der Blog verkommt in den letzten Monaten zu einem LH PR-Instrument. Kritische Stimmen zu den fragwürdigen Praktiken sucht man vergeblich, bzw Kritik wird umgehend relativiert. Schade,l.

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.