Wegen langer Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle: Flughafen Amsterdam kompensiert verpasste Flüge

Dieser Sommer ist bisher eine reine Katastrophe für Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften und Fluggäste. Auf Grund von Personalmangel mussten tausende Flüge gestrichen werden. Zugleich verpassten tausende Fluggäste den geplanten Flug, da die Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen explodierten. Einige Flughäfen, wie Amsterdam Schiphol und London-Heathrow, waren so arg in der Bedrängnis, dass sie die Kapazitäten an Fluggästen und Flügen herunterfahren mussten. Was aber nun am Flughafen Amsterdam Schiphol passiert, ist einmalig. Der Flughafenbetreiber hat sich dazu bereit erklärt, Fluggäste für verpasste Flüge zu kompensieren.

Für Kompensationen nach Flugverspätungen und Stornierungen sind laut EU-Verordnung die Fluggesellschaften verantwortlich. Verpasst ein Fluggast seinen Flug, weil er nicht pünktlich durch die Sicherheitskontrolle kam, hatte er in der Vergangenheit meist das Nachsehen und blieb auf den Kosten sitzen. Wer im Zeitraum vom 23. April bis 11. August 2022 in Amsterdam seinen Flug verpasst hat, hat nun zumindest die Chance die entstandenen Kosten ersetzt zu bekommen. Denn zusammen mit einem Ombudsmann und dem niederländischen Verbraucherverband hat der Flughafen Schiphol ein temporäres Programm erarbeitet, nach dem Fluggästen entsprechende Erstattungen gewährt werden.

Flughafen Amsterdam kompensiert verpasste Flüge | Sieg für den Verbraucherschutz

Dick Benschop, CEO des Flughafen Schiphol, meint zu diesem einmaligen Vorgang: „Viele Menschen haben sich sehr auf ihren Urlaub im Ausland gefreut, besonders nach zwei Jahren COVID. Es tut uns sehr leid, dass einige Leute ihren Flug aufgrund der langen Warteschlange bei der Sicherheitskontrolle verpasst haben. Sie mussten ihren Urlaub ganz oder teilweise verpassen, und wir haben wirklich Mitgefühl mit ihnen. Die Ausstrahlung von MAX Vakantieman und der Aufruf des Verbraucherverbandes haben diese Stimmung unterstrichen. In diesen besonderen Zeiten und Umständen dürfen wir diese Menschen nicht durch das Raster fallen lassen.“ (übersetzt mit Google Translate)

Check-In am Flughafen Amsterdam.

Die Erstattungen können bis zum 30. September 2022 über folgenden Link des Flughafens Amsterdam Schiphol beantragt werden: Schiphol.nl/compensation

Erstattet werden Kosten für Ersatzflüge oder auch alternative Transporte zum Zielort oder zu anderen Abflughäfen. Außerdem können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn Hotels, Transporte oder Aktivitäten am Zielort nicht stornierbar waren.

Dass diese Vereinbarung nicht ganz freiwillig zu Stande gekommen ist, verrät Sandra Molenaar, Direktorin des niederländischen Verbraucherverbandes: „Wir haben die Möglichkeit einer Massenklage untersucht und sind dann in Gespräche mit Schiphol eingetreten. Unsere gemeinsamen Bemühungen haben zu dieser Vereinbarung geführt, die einer großen Gruppe von Verbrauchern geholfen hat.“ (übersetzt mit Google Translate)

Flughafen Amsterdam kompensiert verpasste Flüge | Frankfurtflyer Kommentar

Dieser Sommer hat alle Beteiligten vor eine Zerreißprobe gestellt. Dass Flughäfen bewusst Kapazitäten herunter fahren, weil am Boden das Personal fehlt, war für mich ein neues Thema. Und vermutlich auch für die EU, die dafür kein Kompensationsmodell vorhalten konnte. Gut zu erfahren, dass an einem der verkehrsreichsten und auch am meisten betroffenen Flughäfen Europas eine Lösung gefunden wurde.

Ob Amsterdam Schiphol ein Musterbeispiel für andere Flughäfen wird, das gilt es jetzt abzuwarten. Zumindest Verbraucherschützer könnten mit dem Schiphol-Modell jetzt bei dem einen oder anderen Flughafen anklopfen gehen.

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Quelle: Flughafen Schiphol via OMAAT

6 Kommentare

  1. click-bait pur wieder mal: unter Compensation versteht die Allemeinheit in der Fliegerei wie ja auch berichtet die EU261 Regel: hierbei gibt’s eine schadenunabhängige „Kompensation“

    Was Shipol hier macht ist IMHO „Schadensersatz“ und ermöglicht den Fluggesellschaften nicht, sich vor dem Anspruch der Eu261 Compensation zu befreien. Mag sein, dass man die Gemüter etwas milder stimmen will. Ersatzflüge sollten erstattet werden, sondern von den Airlines selber kostenlos umgebucht werden!

    Lt. EU Verordnung müssten die Airlines Ihren Gästen ihre Rechte in Schriftform im Falle einer Verspätung/Annuliierung aushändigen. Tun sie das etwa in Shipol?

    Was hier läuft empfinde ich als sehr fadenscheinig und unserös! Sollte verboten werden!

  2. Nein ich finde es unseriös, wenn Airports sich einmischen in Dinge, die per EU 261 längst geregelt sind.

    Der Airport masst sich es an, etwas zu regeln, für das es bereits eindeutige Regeln gibt. Nur, dass eben die meisten Airlines sich vornehm zurückhalten mit der Hinweispflicht bzw. der Bezahlun (nur bei Klageerhebung).

    Formal rechtlich hat der Reisende mit dem Airport keinen Vertrag sondern mit dem Beföderungsunternehmen. Wieso muss sich der Airport jetzt huer einmischen?

    Analog könnten Hotels in Bahnhofnähe „Kompensation“ mit kostenlosen Übernachtungen bieten, wenn die Bahn verspätet ist. Oder wenn der Handwerker nicht rechtzeitig mit dem Bodenlegen fertig wird und man erst 2 Woche nspäter einziehen kann.

    Es hilft jemand, der rechtlich kein Vertragspartner ist! Das ist sozial-gesellschaftlich ein Supergau!

  3. Vielleicht etwas ausführlicher für Jimmy: Fluggastrechte bestehen, wenn der Flug Verspätung hat. Ist er pünktlich und der Passagier verpasst ihn „nur“, weil die Kontrollen länger dauern, als er geplant hat, geht er entschädigungslos aus. Diese Lücke füllt der Flughafen Amsterdamt-Schiphol nun.

    Ansonsten sei zum Thema „click bait“ noch erwähnt: In der Überschrift ist von „kompensiert“ – mit k – die Rede. Also einem deutschen Wort. Im Deutschen versteht man unter Kompensation laut Duden den Ausgleich von etwas, z. B. einem Schaden. Insofern ist der Begriff vollkommen korrekt verwendet. Denn hier wird ein Schaden ersetzt (für den es übrigens weder nach deutschem noch nach EU-Recht einen Schadenersatzanspruch gäbe.)

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